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Glossar zu Fonds und Windkraft
Nicht alles erklärt sich von selbst. Fachbegriffe rund um geschlossene Fonds und Windenergieprojekte finden Sie hier kurz erläutert. Gern helfen wir Ihnen auch persönlich, wenn Sie Fragen haben. Zögern Sie nicht, zu unseren Ansprechpartnern Kontakt aufzunehmen.

- AfA
- Absetzung für Abnutzung (Abschreibungen)
- Agio
- Eine Gebühr (Aufgeld/Aufschlag), die der Anleger beim Erwerb von Fondsanteilen zahlt. Sie dient zur Deckung der Kosten, die beim Absatz von Fondsanteilen entstehen. Gegenteil: Disagio.
- Amortisation
- Aus dem Französischen abgeleiteter Begriff (amortir: tilgen). Prozess, in welchem die Anschaffungskosten eines bestimmten Anlagenobjektes durch die mit ihm erzielten Einnahmen gedeckt werden.
- Anbieterin
- Gesellschaft bzw. Person, die einen Fonds entwickelt und alle zur Umsetzung des Konzepts notwendigen Maßnahmen ergreift (z. B. Kapitalbeschaffung, Vertrieb etc.).
- Anlageobjekt
- Bezeichnung für die von der Emittentin zu erwerbenden unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen/Finanzanlagen an den Projektgesellschaften/Anlageprojekten.
- Anleger
- Eine Person, die sich an einer Fondsgesellschaft beteiligt. Der Begriff wird häufig synonym mit Gesellschafter, Kommanditist, Zeichner oder Investor verwendet.
- Annuität
- Der Betrag, der für die Verzinsung und Tilgung eines Darlehens jährlich vom Schuldner zu zahlen ist. Man unterscheidet die konstante und die variable Annuität. Bei der üblichen Form der konstanten Annuität handelt es sich um einen stets gleich bleibenden Betrag, der sich aus Zins- und Tilgungsleistungen zusammensetzt. Sie ist mit sinkendem Zins- und wachsendem Tilgungsanteil verbunden, weil durch fortlaufende Tilgung die Zinslast abnimmt. Bei der variablen Annuität bleibt der Tilgungsbetrag bei jeder Zahlung unverändert, so dass die Annuität im Zeitablauf durch die geringer werdende Zinslast sinkt.
- Anteilsfinanzierung
- Persönlicher Kredit, den der Anleger aufnimmt, um seine Fondsbeteiligung (teilweise) zu finanzieren.
- Assetklasse
- Assets ist die englische Bezeichnung für Vermögenswerte (Aktiva). Der Begriff Assets wird auch speziell als Bezeichnung für Kapitalanlagen verwendet. Assetklassen beschreiben demnach die Unterteilung des Kapitalmarktes in verschiedene Segmente. Als wichtige Assetklassen lassen sich etwa Aktien, Anleihen, Geldmarkt und Immobilien voneinander unterscheiden. Diese Assetklassen werden oft in weitere Unterklassen eingeteilt. Durch die Kombination verschiedener Assetklassen mit entsprechenden Korrelationen lässt sich das Risiko einer Vermögensanlage deutlich verringern. Im Bereich der geschlossenen Fonds wird unterschieden z. B. zwischen Immobilien, Schiffen, regenerative Energien oder Zweitmarkt-Lebensversicherungen.
- Ausschüttung
- Verteilung liquider Mittel anteilig an alle Anleger
- Befeuerungstechnik
- Bei Windenergieanlagen ab einer Gesamthöhe von 100 Metern besteht aus Gründen der Luftfahrtsicherheit die Notwendigkeit der Nachtkennzeichnung. Die dazu an den Windenergieanlagen angebrachten Warnleuchten sind ein Bestandteil der Befeuerungstechnik.
- Beirat
- Größere Handelsgesellschaften bilden häufig neben den gesetzlich vorgeschriebenen Organen zur Unterstützung der Unternehmensführung ein Verwaltungsorgan, den Beirat. Der Beirat ist ein Gremium mit beratender Funktion (in der Regel bestehend aus drei bis fünf Beiräten). Dieser vertritt die Interessen der Kapitalanleger und wird mehrheitlich von ihnen aufgestellt und gewählt. Er unterstützt und berät die Fondsgeschäftsführung in wichtigen Fragen der Unternehmenspolitik (d. h. nicht im Tagesgeschäft) und berichtet den Anlegern.
- Beitrittserklärung
- Vereinbarung, durch die der Anleger der Beteiligungsgesellschaft beitritt. Der Beitritt des Anlegers wird erst mit der Annahme der Beitrittserklärung wirksam.
- Beteiligungsgesellschaft
- Gesellschaft, üblicherweise in Form einer GmbH & Co. KG, an der sich Anleger über die Treuhänderin (Treuhandkommanditistin) beteiligen können.
- Betreibergesellschaft
- Gesellschaft, üblicherweise in Form einer GmbH & Co. KG, an der die Beteiligungsgesellschaft beteiligt ist.
- Betriebsstättenfinanzamt
- Das Betriebsstättenfinanzamt ist das für die Beteiligungsgesellschaft zuständige Finanzamt am Sitz des Unternehmens, bei dem die Gesellschaft steuerlich veranlagt wird.
- Blind-Pool
- Beteiligungsform, bei welcher der Investitionsgegenstand zum Zeitpunkt der Zeichnung noch nicht oder nicht vollständig feststeht.
- BMF
- Bundesministerium der Finanzen
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Die BaFin vereint die Geschäftsbereiche der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (Bankenaufsicht), für das Versicherungswesen (Versicherungsaufsicht) sowie für den Wertpapierhandel (Wertpapieraufsicht/Asset-Management) in sich und führt diese weiter. Die BaFin ist eine rechtsfähige, bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
- Direktkommanditist
- Ein Anleger, der unmittelbar als Kommanditist an der Beteiligungsgesellschaft beteiligt ist und auch persönlich (namentlich) ins Handelsregister eingetragen ist.
- Disagio
- Abgeld bei Bankdarlehen. Einige Darlehen der KfW haben ein Disago von 4% und werden daher nur zu 96% ausgezahlt.
- Diversifikation
- Streuung der Bestandteile eines Portfolios hinsichtlich der Art der gehaltenen Positionen.
- EEG
- Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt die Abnahme und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen.
- Einlage
- Einlage wird der Betrag eines Gesellschafters genannt, den er als Beteiligung an einem Unternehmen leistet.
- Emission
- Die Ausgabe und Platzierung neuer Vermögensanlagen (Kommanditbeteiligungen, Genussrechte usw.) oder neuer Wertpapiere (Aktien, Anleihen usw.) auf einem Kapitalmarkt durch einen öffentlichen Verkauf wird als Emission bezeichnet. Sie kann durch die Vermittlung einer Bank (Emissionsbank) oder auch als Eigenemission durchgeführt werden. Die Emission dient der Beschaffung von Finanzmitteln für das emittierende Unternehmen.
- Emissionskosten
- Die Emissionskosten können je nach Art der ausgegebenen Beteiligung unterschiedlich sein. Prinzipiell sind Emissionskosten einmalige Kosten. Zu diesen Kosten zählen beispielsweise im Rahmen einer Emission von Vermögensanlagen die Vorbereitungskosten (z. B. Beratungskosten, Kosten der Prospekterstellung, Notargebühren) sowie Begebungskosten (z. B. Provisionen, Druckkosten, Veröffentlichungsgebühren).
- Emittent
- Ein Emittent (Aussteller) gibt entweder im eigenen Namen oder für Dritte Fondsanteile oder Wertpapiere aus.
- Entnahme/Ausschüttung
- Anteilige Verteilung liquider Mittel an alle Anleger
- Geschäftsjahr
- Zeitraum, für den der Jahresabschluss einer Unternehmung erstellt werden muss. Gemäß § 240 (2) HGB (Handelsgesetzbuch) darf die Dauer eines Geschäftsjahres zwölf Monate nicht überschreiten.
- Geschlossener Fonds
- Gegenteil zum offenen Fonds. Bei geschlossenen Fonds sind der Investitionsgegenstand und das Investitionsvolumen bereits vorher fixiert und die Zahl der Anleger ist damit begrenzt. In der Regel kann nur während eines bestimmten Zeitraums (Platzierungs- beziehungsweise Emissionszeitraum) investiert werden, danach wird der Fonds geschlossen. Der Erwerber eines Anteils an einem geschlossenen Fonds wird Unternehmer (in der Regel Kommanditist) mit Chancen und Risiken.
- Gesellschafterversammlung
- Versammlung der Anleger, auf der über Ausschüttungen, Entlastung der Geschäftsführung etc. abgestimmt wird.
- Gesellschaftsvertrag
- Der Gesellschaftsvertrag - auch Satzung genannt - regelt die Belange der Gesellschaft wie Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Rechtsform, Höhe des Stammkapitals, Gründungsgesellschafter, Einlagenhöhe, Geschäftsführung etc.
- Gewinnerzielungsabsicht
- Die Gewinnerzielungsabsicht (Einkunftserzielungsabsicht) ist Voraussetzung für die Anerkennung von Werbungskosten, und zwar sowohl auf der Ebene der Fondsgesellschaft als auch auf der Ebene des Gesellschafters. Auf der Ebene der Fondsgesellschaft wird die Einkunftserzielungsabsicht in der Regel durch die Planrechnung und die daraus abgeleitete Wirtschaftlichkeitsprognose unterstellt. Auf der Ebene des Gesellschafters/Anlegers muss während der voraussichtlichen Dauer der Vermögensnutzung ein Totalüberschuss, d. h. ein positives steuerliches Gesamtergebnis, angestrebt werden. In die Berechnung des Totalüberschusses gehen sowohl die steuerlichen Anfangsverluste aus der Investitionsphase als auch die steuerlich positiven Ergebnisse der Folgejahre ein. Weiterhin sind die vom Anleger geltend gemachten Sonderwerbungskosten/Sonderbetriebsausgaben (z. B. Zinsen für eine Finanzierung des Anteils) in Abzug zu bringen. Liegt kein Totalüberschuss vor, so qualifizieren die Finanzämter die Beteiligung als „Liebhaberei“ und erkennen die steuerlichen Verluste nicht an.
- GmbH & Co. KG
- Kommanditgesellschaft, bei der eine GmbH gesetzlicher Vertreter und persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist.
- Haftsumme
- Die Haftsumme ist der von außenstehenden Dritten über das öffentlich zugängliche Handelsregister einsehbare Haftungsumfang.
- Haftung
- Beim Kauf von Fondsanteilen wird der Anleger Mitunternehmer und haftet für das Unternehmen. Üblicherweise werden die Anleger Kommanditisten einer KG. Die Haftung ist dann nach dem HGB auf das im Handelsregister eingetragene Kapital (Hafteinlage) begrenzt. Die persönliche Haftung des Kommanditisten erlischt, wenn er seine Pflichteinlage geleistet hat. Sie lebt aber wieder auf, wenn sein Kapitalkonto unter die Hafteinlage gemindert wird (weil z. B. die Einlage durch Ausschüttungen an ihn zurückgezahlt wird).
- Handelsregister
- Öffentliches Verzeichnis beim jeweiligen Amtsgericht. Im Handelsregister Abteilung A (HRA) werden Einzelkaufleute und Personengesellschaften (z. B. Kommanditgesellschaften oder offene Handelsregistergesellschaften) und in Abteilung B (HRB) Kapitalgesellschaften eingetragen.
- Initiator
- Andere Begrifflichkeit für Anbieter.
- Investitions- und Finanzierungsplan
- Im Rahmen der Investitions- und Finanzierungsrechnung erfolgt eine zusammenfassende Darstellung von Mittelherkunft (Gesamtfinanzierung) und Mittelverwendung (Gesamtausgaben) für ein Projekt für einen geschlossenen Fonds. Während der Investitionsplan die Verwendung der finanziellen Mittel bezüglich einzelner Kostengruppen abbildet, zeigt der Finanzierungsplan die Beschaffung bzw. Herkunft dieser Mittel. Die Investitions- und Finanzierungsrechnung einer Fondsgesellschaft erfasst somit letztlich das gesamte Investitionsvolumen des Fonds auf Soll- und Habenseite.
- Investitionsvolumen
- Gesamtbetrag aller Kosten, die zum Erwerb, zur Errichtung der Windfelder und zur Konzeption sowie zum Vertrieb des Beteiligungsangebots aufgebracht werden.
- Kommanditist
- Der Kommanditist ist, im Gegensatz zum Komplementär, der beschränkt haftende Gesellschafter (Anleger) einer Kommanditgesellschaft. Seine Haftung ist grundsätzlich auf die von ihm geleistete Einlage begrenzt. In Ausnahmefällen beinhaltet der Gesellschaftsvertrag eine Nachschusspflicht. Sie verpflichtet den Kommanditisten dazu, auf Anforderung der Gesellschaft eine zusätzliche (über die ursprünglich geleistete Einlage hinausgehende) Zahlung zu erbringen. Siehe auch Komplementär.
- Kommanditkapital
- Das Kommanditkapital ist die Summe der Pflichteinlagen der Kommanditisten.
- Komplementärin
- Persönlich und unbeschränkt haftende Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft
- Leistungsbilanz
- Leistungsbilanzen sind jährlich von Fondsinitiatoren vorzunehmende Darstellungen, in denen Entwicklung und Ergebnisse der aufgelegten Fonds dokumentiert werden. Zentraler Bestandteil von Leistungsbilanzen ist der sog. Soll-/Ist-Vergleich. Hierbei werden wesentliche Eckdaten (z. B. Ausschüttungen, Miet- oder Chartereinnahmen etc.) entsprechend ihrer Prognose dem tatsächlich erzielten Ergebnis gegenübergestellt.
- Liquidationserlös
- Erlös, der nach Auflösung der Gesellschaft, Einziehung von evtl. Forderungen, Befriedigung von Gläubigern und Umsetzung des restlichen Vermögens in Geld übrig bleibt.
- Liquidität
- Liquidität sind die flüssigen Zahlungsmittel, die einem Unternehmen unmittelbar zur Verfügung stehen, sowie die Fähigkeit eines Unternehmens, alle fälligen Verbindlichkeiten fristgerecht zu erfüllen.
- Liquiditätsreserve
- Sicherungsposition in der Prognoserechnung einer Fondsgesellschaft. An die Fondsgesellschafter wird ein Teil der laufenden Überschüsse (z. B. aus dem Vermietungsgeschäft) nicht ausgeschüttet, sondern vielmehr als Sicherheitspolster (Liquiditätsreserve) zugeführt. Hieraus können in der Folge unvorhergesehene Kosten abgedeckt werden.
- Mündelsicher
- Das von einem Vormund für sein Mündel (z. B. sein Kind) verwaltete Kapitalvermögen muss nach §§ 1806 ff. BGB besonders sicher (mündelsicher) angelegt werden. Um eine Kapitalanlage als mündelsicher zu bezeichnen, muss sie vom Gesetzgeber ausdrücklich dazu erklärt werden.
- Mittelverwendungskontrolle
- Während der Investitionsphase wird ein unabhängiger Dritter die zweckgerechte Verwendung der Kommanditeinlagen prüfen. Der Mittelverwendungskontrolleur ist ein unabhängiger Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer.
- MW
- Abkürzung für Megawatt. Megawatt ist die Einheit der elektrischen Leistung.
- Nachschussverpflichtung
- Als Nachschusspflicht bezeichnet man die Verpflichtung eines Kommanditisten, anteilsmäßig das bestehende Gesellschaftskapital zu erhöhen bzw. für entstandene Verluste zu haften. Sie kann sich aus dem Gesetz, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag ergeben. Sie ist entweder beschränkt (bis zur Haftsumme) oder auch unbeschränkt.
- Nachsteuerrendite
- Auch prognostizierte Rendite nach Steuern. Im Gegensatz zur Vorsteuerrendite ist das die Rendite der Beteiligung in Abhängigkeit vom persönlichen Steuersatz unter Beachtung der Steuereffekte. In den Prospekten wird die Nachsteuerrendite meist beispielhaft für verschiedene Steuersätze berechnet.
- Nebenkosten
- Nebenkosten sind vom Nutzer zu zahlende Bewirtschaftungskosten eines Objekts bzw. Projekts.
- Nennwert
- Der Anlage- und ggf. Rückzahlungsbetrag einer Beteiligung. Der Nennbetrag dient in der Regel auch zur Bemessung der Ausschüttungshöhe.
- Performance (Wertentwicklung)
- Die Performance gibt die prozentuale Wertentwicklung eines Fonds während eines bestimmten Zeitraums wieder. Je höher die Performance, desto besser. Dabei sollte stets die langfristige Performance von mehreren Jahren betrachtet werden, da diese aussagekräftiger ist. Meist wird zum Vergleich ein so genannter Benchmark als Referenz genommen, um die Performance im Vergleich zum Gesamtmarkt oder zu einzelnen Branchen darzustellen.
- Pflichteinlage
- Mit Pflichteinlage wird das Eigenkapital bezeichnet, dass ein Anleger gemäß Beitrittserklärung in die Beteiligungsgesellschaft investiert.
- Platzierungsgarantie
- Zusicherung gegenüber der Beteiligungsgesellschaft, dass nicht platziertes Kapital von einem Garanten oder von ihm zugewiesenen Dritten übernommen wird und somit eine vollständige Kapitalausstattung gesichert ist
- Portfolio
- Das Portfolio (auch Portefeuille, Wertpapierbestand) bezeichnet einen Teil oder die Gesamtheit der Kapitalanlagen (z. B. Wertpapiere, Fondsanteile) einer natürlichen oder juristischen Person
- Prospekthaftung
- Haftung der Emittentin für absichtlich oder fahrlässig unrichtig oder unvollständig erteilte Angaben in Verkaufs- oder Wertpapierprospekten bei der Ausgabe von bestimmten Vermögensanlagen bzw. Wertpapieren.
- Publikumsfonds
- Im Gegensatz zu Private Placements eröffnen Publikumsfonds einem großen Kreis von Anlegern eine Beteiligungsmöglichkeit.
- Rateneinlage
- Erbringung der gesamten Einlagesumme durch mehrere im Voraus festgelegte Teilbeträge.
- Rating
- Unter Rating versteht man die Bewertung von Unternehmen durch Dritte unter Zuhilfenahme objektiver Bewertungsmaßstäbe.
- Rendite / Effektivzins
- Kennzahl zum Vergleich der Vorteilhaftigkeit von Kapitalanlagen. Sie bezeichnet den Gesamterfolg einer Kapitalanlage, gemessen als tatsächliche Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Bei geschlossenen Fonds bezieht sich die Rendite auf das jeweils gebundene Eigenkapital. Die Rendite geschlossener Fonds ist nicht zu vergleichen mit der Effektivverzinsung festverzinslicher Wertpapiere. Je mehr Prognosewerte in die Renditeberechnung einfließen, desto größer wird der Gestaltungsspielraum. Haupteinflussfaktoren sind z. B. die Länge des gewählten Prognosezeitraums, die angenommene Inflationsrate, die angenommenen Konditionen einer Anschlussfinanzierung nach dem Auslaufen der ersten Festzinsvereinbarung und der geschätzte Veräußerungserlös am Ende des Prognosezeitraums.
- Sensitivitätsanalyse
- Darstellung des wirtschaftlichen Erfolgs des Beteiligungsangebots bei veränderten Parametern
- Stammkapital
- In einer Geldsumme ausgedrücktes satzungsmäßiges Mindestkapital der GmbH. Die Einlagen auf das Stammkapital dürfen von der GmbH weder verzinst noch an die Gesellschafter zurückgezahlt werden. Das Stammkapital muss mindestens 10.000,- € betragen.
- Treugeber
- Über eine Treuhänderin mittelbar beteiligter Anleger, der nicht im Handelsregister erscheint und nur über die Treuhänderin in Erscheinung tritt
- Treuhandkommanditistin/Treuhänderin
- Gesellschafterin, die für die Treugeber deren wirtschaftliche Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft treuhänderisch hält und verwaltet.
- Verkaufsprospekt
- Ein Verkaufsprospekt ist eine in Deutschland für das öffentliche Anbieten von Vermögensanlagen vorgeschriebene Informationsgrundlage für die Anleger. Er enthält alle für die Beurteilung einer Anlage wesentlichen Faktoren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliert den Verkaufsprospekt für Vermögensanlagen lediglich formell auf Vollständigkeit, die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung.
- Weichkosten
- Unter Weichkosten versteht man die Nebenkosten eines Fonds, welche nicht substanzbildend sind (z. B. Vertrieb, Steuerberatung, Treuhänder, Agio, Prospekterstellung etc.).
- Windenergieprojekt
- Bezeichnung von einem Teil eines Windfelds, welcher aus mehreren Windenergieanlagen und den dazugehörigen technischen Anlagen besteht.
- Worst-Case-Szenario
- In der Unternehmensplanung werden verschiedene zukünftige Ereignisse, die Einfluss auf die Entwicklung des Geschäftes haben könnten, gedanklich durchgespielt. Dem Worst-Case-Szenario liegt die Annahme zugrunde, dass ein sehr negativer Fondsverlauf eintreten könnte.
- Zahlstelle
- Einrichtung der Emittentin zur Verwaltung der Vermögensanlagen und deren Einzahlung sowie zur Auszahlung der Ausschüttungen.
- Zeichnung
- Angebot auf Erwerb einer Beteiligung.
- Zeichnungsfrist
- Zeitraum, in dem die Zeichnung neu aufgelegter Beteiligungen möglich ist.
- Zweitmarkt
- Auf dem Zweitmarkt werden Anteile an geschlossenen Fonds, die bereits früher von Anlegern erworben wurden, zum Zweiterwerb angeboten bzw. nachgefragt. Zu beachten ist, dass die Fungibilität (Liquidierbarkeit) von Fondsanteilen innerhalb eines kurzen Zeitraums in der Regel eingeschränkt ist, da es sich bei der Anlage in geschlossene Fonds grundsätzlich um eine langfristige Anlage handelt, insbesondere auch unter steuerlichen Gesichtspunkten.


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