KLARE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR
DIE ZUKUNFT MIT SAUBERER ENERGIE

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Die Grundlage für den Erfolg von Windenergiefonds der ENERTRAG EnergieInvest liefert das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das die Einspeisung elektrischer Energie aus erneuerbaren Ressourcen zu festen Vergütungssätzen garantiert. Anfang Juni 2008 wurde die Novellierung des "Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien" verabschiedet. Mit dem am 01.01.2009 in Kraft getretenen neuen EEG, wurde das EEG in der Fassung von 2004 abgelöst. Es sieht eine deutliche Verbesserung der Vergütung für Windenergie vor. Die Einspeisevergütung für eine im Jahr 2009 in Betrieb genommene Windenergieanlage erhöhte sich am 01.01.2009 um ca. 15 % auf 9,2 ct pro kWh, während die jährliche Degression der Einspeisevergütung lediglich 1 % (statt 2 % wie im Jahr 2008) beträgt. Der neue Einspeisevergütungssatz für Windenergieanlagen die im Jahr 2010 in Betrieb gehen beträgt 9,11 ct/kWh. Weiterhin müssen Windenergieanlagen zur Verbesserung der Netzintegration und Befeuerung beitragen. Dieser erhöhte Aufwand wird durch den so genannten Systemdienstleistungsbonus entlohnt. Dadurch steigt mit Erfüllung der technischen und betrieblichen Vorgaben die Anfangsvergütung voraussichtlich Mitte des Jahres 2010 um 0,5 ct/KWh. | ![]() |


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